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23. Januar 2026

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Änderungen bei Park & Ride Anlage am Bahnhof Kufstein

Die Park & Ride Anlage am Bahnhof Kufstein wurde bislang von der Stadt Kufstein von der ÖBB gepachtet. Dieses Pachtverhältnis läuft mit 31. März 2026 aus und der Parkplatz wird ab April von der ÖBB betrieben, wodurch sich Änderungen für Pendler:innen und Nutzer:innen ergeben.

Weiterbetrieb durch die ÖBB

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Laut Auskunft der ÖBB wird der Parkplatz weiterbetrieben. Künftig wird aber verstärkt darauf geachtet, dass die Park & Ride Anlage widmungsgemäß, also nur von Nutzer:innen des öffentlichen Verkehrs, genutzt wird.

Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs können den Parkplatz demnach weiterhin kostenfrei nutzen, sofern ein gültiger Nachweis erbracht wird. Dieser muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs platziert werden. Akzeptiert werden von der ÖBB unter anderem:

• anonymisierte Kopien von Jahres-, Monats- oder Wochenkarten (Gültigkeit sichtbar),
• Parktickets aus dem Ticketautomaten oder vom Fahrkartenschalter,
• Online-Tickets oder Bildschirmkopien,
• Klimaticket-Nachweise,
• Fahrtkarten von Buslinien sowie
• gültige Fahrscheine ausländischer Verkehrsunternehmen (z. B. Deutsche Bahn).

Fahrzeuge ohne entsprechenden Nachweis müssen mit konsequenter Kontrolle und möglichen Besitzstörungsklagen durch die ÖBB rechnen. Diese strenge Handhabung dient der Fairness gegenüber Pendler:innen und Fernreisenden, die auf verfügbare Parkplätze am Bahnhof angewiesen sind.

Die Stadt Kufstein bittet alle Betroffenen um Verständnis für diese Entscheidung und empfiehlt, sich rechtzeitig über die neuen Regelungen bei der ÖBB zu informieren.

Parkalternativen in Kufstein

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Unabhängig davon denkt die Stadt Kufstein bereits seit längerer Zeit über alternative Parklösungen nach. Eine entsprechende Verordnung, die mit 1. April 2026 in Kraft tritt, sieht neben den Anwohner- und Firmenparkkarten erstmals die Möglichkeit vor, dass Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsstätte sich an einem der in der Verordnung umschriebenen Gebiete befindet und die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur mit einem unzumutbaren Zeitaufwand erreichbar ist, zu günstigen Konditionen eine Arbeitnehmerparkkarte erwerben können.

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