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2024_Stadt_Kufstein_Ausschüsse_BürgersaalA100479_Schaller

Bauausschuss

Viele Bereiche des Tiroler Baurechts lassen sich nur im Zusammenspiel mit dem Tiroler Raumordnungsrecht richtig verstehen und anwenden. Dabei ist insbesonderer folgender grundsätzlicher Stufenbau der Rechtsordnung zu beachten:

1. Europarecht
2. Bundesrecht
3. Landesrecht
◦ Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
◦ Tiroler Bauordnung (TBO)
◦ Überörtliche Raumordnung
4. Wirkungsbereich der Gemeinde
◦ Örtliche Raumordnung (siehe unten)
◦ Flächenwidmung (TIRIS - Reiter Raumordnung!)
◦ Stellplatzhöchstzahlenverordnung
◦ Bebauungspläne
◦ Baubescheide
◦ Vertragsraumordnung

Ein Bauprojekt kann nicht genehmigt werden, wenn es gegen übergeordnete raumordnungsrechtliche Bestimmungen verstößt.

Zuständigkeiten des Bauausschusses

Der Bauausschuss dient als beratendes politisches Gremium für den Stadt,- und Gemeinderat.

Bauvoranfragen die eines der folgenden Raumordnungsinstrumente bedingen:

  • Änderungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROK)
  • Änderungen von Flächenwidmungen (FLÄWI)
  • Bebauungspläne und ergänzender Bebauungsplan (BPL)
  • Sonsitges


Termine der Sitzungen und Abgabefristen

TermineStartAbgabefrist
16.10.202517:00 Uhr01.10.2025
25.11.202517:00 Uhr10.11.2025