Bauausschuss
Viele Bereiche des Tiroler Baurechts lassen sich nur im Zusammenspiel mit dem Tiroler Raumordnungsrecht richtig verstehen und anwenden. Dabei ist insbesonderer folgender grundsätzlicher Stufenbau der Rechtsordnung zu beachten:
1. Europarecht
2. Bundesrecht
3. Landesrecht
◦ Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
◦ Tiroler Bauordnung (TBO)
◦ Überörtliche Raumordnung
4. Wirkungsbereich der Gemeinde
◦ Örtliche Raumordnung (siehe unten)
◦ Flächenwidmung (TIRIS - Reiter Raumordnung!)
◦ Stellplatzhöchstzahlenverordnung
◦ Bebauungspläne
◦ Baubescheide
◦ Vertragsraumordnung
Ein Bauprojekt kann nicht genehmigt werden, wenn es gegen übergeordnete raumordnungsrechtliche Bestimmungen verstößt.
Zuständigkeiten des Bauausschusses
Der Bauausschuss dient als beratendes politisches Gremium für den Stadt,- und Gemeinderat.
Bauvoranfragen die eines der folgenden Raumordnungsinstrumente bedingen:
- Änderungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROK)
- Änderungen von Flächenwidmungen (FLÄWI)
- Bebauungspläne und ergänzender Bebauungsplan (BPL)
- Sonsitges
Termine der Sitzungen und Abgabefristen
| Termine | Start | Abgabefrist |
|---|---|---|
| 16.10.2025 | 17:00 Uhr | 01.10.2025 |
| 25.11.2025 | 17:00 Uhr | 10.11.2025 |
